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Binäre Optionen - Warum sie verboten sind

Autor
Martin

Zuletzt Aktualisiert: 11. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Binäre Optionen sind eine Wette auf Kursaufstieg- oder Abstieg (ja/nein)
  • Das Verlustrisiko ist höher als die Chance auf Gewinn
  • Das Finanzprodukt ist nur für private Investoren verboten. Für professionelle Trader ist es weiterhin erlaubt.
  • Die Alternative dazu ist der Handel von CFDs über CFD-Broker.

Nachdem die binären Optionen einst einen regelrechten Boom auslösten, knipste die europäische Aufsichtsbehörde European-Securities and Markets Authority (ESMA) im Jahr 2018 dem neuen Trend im EU-Raum das Licht aus. Denn auch wenn es sich um einen neuen Trend unter Anlegern handelte, war der Handel mit den binären Optionen für Privatanleger schlichtweg mit einem zu hohen Risiko verbunden. Deswegen verloren auch zahlreiche Spekulanten ihr Geld.

Der Blick auf die binäre Optionen

Um zu verstehen, warum der Handel mit den binären Optionen ein derart großes Risiko nach sich zieht, gilt es zunächst, auf das Produkt selbst im Detail zu blicken. Bei diesem Produkt handelt es sich um Finanzderivate. Somit also beziehen sich die binären Optionen immer auf den Kurs einer Aktie, eines Währungspaares, eines Index‘ oder anderer Basiswerte. Allerdings gibt es für Anleger nur zwei Ereignisse, auf die sie setzen können.

Zum einen nämlich kann der Kurs der Aktie, des Währungspaares oder der weiteren Basiswerte am Ende Laufzeit gesunken sein oder aber gestiegen. Zur Auswahl stehen nur die Call-Option für einen steigenden Kurs und die Put-Option für das Sinken eines Kurses. Dies heißt also, der Trader muss bei einer binären Option darauf setzen, ob ein Kurs sinkt oder steigt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wie hoch der Kurs sinkt oder steigt. Es geht einzig darum, ob die Vorhersage eintritt oder nicht.

EU greift ein

Wenn Sie auch nur etwas Ahnung vom Finanzmarkt haben, erkennen Sie sofort das Problem: Binäre Optionen sind eine riskante Geldanlage. Denn es handelt sich um ein hochspekulatives Produkt. Insofern verwunderte es nicht sonderlich, dass in den Boom-Zeiten vor einigen Jahren zahlreiche Anleger Geld verloren haben. Mehreren Informationen zufolge soll die Mehrheit der Privatanleger bei den binären Optionen Verluste erlitten haben. Zu viel für die ESMA, die den Handel mit den binären Optionen im gesamten EU-Raum ab Juli 2018 verboten hat. Das Verbot gilt jeweils für drei Monate, wobei die Regulierungsbehörde seither alle drei Monate eine Verlängerung des Verbots vorgenommen hat.

Auf den ersten Blick nämlich erscheinen binäre Optionen als ein einfaches Finanzprodukt ohne große Komplikationen. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren eine Reihe unseriöse Broker auf diesem Sektor unterwegs waren, die ihren Kunden schnell und einfach verdientes Geld versprachen. Dabei allerdings ergibt sich bei realistischer Betrachtung Folgendes:

  • Bei einem Verlust sind 100 Prozent der Anlage verloren aber
  • Bei einem Gewinn wiederum gibt es nur Prämien zwischen 70 und 90 Prozent.

Rein statistisch gesehen müssten Sie also wesentlich öfter gewinnen als verlieren, während aber die Wahrscheinlichkeit mit Blick auf die Ausgangslage natürlich nur bei 50:50 auf einen Gewinn liegt. Wir wollen dies anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen:

Ein Trader setzt 500 Euro auf einen sinkenden Kurs. Der Kurs stieg aber, sodass die 500 Euro verloren sind. In einem zweiten Versuch will er das Geld zurückgewinnen und setzt erneut auf einen steigenden Kurs, der dann auch eintritt. Zusätzlich zu seinem Einsatz von 500 Euro erhält er 400 Euro als Prämie zurück. Somit stehen unter dem Strich 100 Euro Verlust für den Anleger – während sich der Broker über den Gewinn freuen durfte.

Die Gründe für das Verbot

Das Verbot der binären Optionen durch die ESMA kam allerdings wenig überraschend. Denn schon zuvor hatten die Aufsichtsbehörden verschiedener europäischer Staaten die binären Optionen kritisiert. In einigen Ländern gab es auch immer striktere Vorschriften für Broker. Die Aufsichtsbehörden begründeten dies mit den Verlusten der meisten Kleinanlegern bei den binären Optionen.

Den Schutz der Kleinanleger stellte die ESMA dann auch in den Mittelpunkt der Begründung für das durchaus nachvollziehbare Verbot der binären Optionen. Neben dem Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger erließ die europäische Aufsichtsbehörde auch ein Verbot von Boni oder anderen Anreizen durch Broker. Ebenso gab es auch regulatorische Einschränkungen beim CFD-Handel durch die ESMA, auf die wir aber in diesem Artikel nicht näher eingehen.

Wie es in der einstigen Erklärung der Aufsichtsbehörde hieß, sind die binären Optionen nicht nur sehr komplex gestaltet. Vielmehr fehle ihnen auch die Transparenz. Dabei kritisierte die ESMA vor allem die negative Rendite, zu erwarten sei. Den Untersuchungen der Behörde zufolge wiesen demnach 74 bis 89 Prozent aller Konten von Kleinanlegern Verluste auf. Dabei hieß es vonseiten der ESMA, dass sich die Höhe der Verluste auf zwischen 1.600 und 29.000 Euro belaufe – ohne einen konkreten Zeitpunkt für diese Zahlen zu benennen. Deswegen erfolgte die Einführung eines sogenannten gemeinsamen Mindestschutzniveaus in der EU. Da der moderne Vertrieb im Internet ohne Ländergrenzen stattfinde, sah sich die ESMA zu dem Verbot auf europäischer Ebene gezwungen.

Darüber hinaus gab es noch einen weiteren kritischen Punkt. In vielen Fällen nämlich waren die Broker, die als Anbieter im Handel mit den binären Optionen auftraten, gleichzeitig die Betreiber der Handelsplätze. Somit also konnte der jeweilige Broker selbst die jeweiligen Kurse setzen und nahm die Kurse der Referenzbörsen nur als Richtwert. Auf der anderen Seite jedoch war er eine Art Gegenspieler zum Trader. Bei dieser Zusammensetzung konnte ein Broker natürlich theoretisch eine Kursanpassung zu seinen Gunsten vornehmen. Auf der anderen Seite hingegen trugen manche Broker bei ihren Werbungen und Gewinnversprechungen zu dick auf.

Die Folge des Verbots der binären Optionen

Bereits vor dem europaweiten Verbot, nachdem die ersten nationalen Aufsichtsbehörden den Handel erschwerten, gab es Broker wie BDSwiss, 24option oder andere, die den Handel mit den binären Optionen einstellten und auf Alternativen auswichen – oder den Binären-Optionen-Handel nur noch an Kunden außerhalb der EU anboten. Andere bekannte Anbieter auf dem Markt für Geldanlagen, wie zum Beispiel flatex, hatten die binären Optionen erst gar nicht im Angebot.

Zudem kam auch teilweise Kritik am Verbot auf. So argumentierten die Befürworter der binären Optionen unter anderem, dass die ESMA mit dem Verbot die Anleger befürworte. Ebenso war manch einem Fürsprecher ein Dorn im Auge, dass das Glücksspiel beispielsweise erlaubt sei, binäre Optionen jedoch nicht. Ebenso erlebten andere Broker außerhalb der EU zunächst einen Zuspruch. Hierbei handelt es sich um Broker, die nicht von einer Aufsichtsbehörde der EU reguliert werden.

Welche Alternativen gibt es zu den binären Optionen?

Auch wenn das Verlustrisiko bei den binären Optionen recht hoch ist, so gibt es durchaus private Anleger, die gerne mit diesem Produkt gehandelt haben. Von daher stellte sich die Frage, welche Alternativen es denn gibt. Der Blick auf den aktuellen Markt der Anlageprodukte zeigt auf, dass es eine Reihe von Alternativen gibt. Wer beispielsweise Erfahrung im Handel mit spekulativen Finanzinstrumenten hat und um das Risiko weiß, kann mit CFDs [Was sind Contracts for Difference ?], Optionen oder aber Zertifikaten handeln. Wer hingegen mehr auf Sicherheit bedacht ist oder aber ein Neuling im Bereich der Anlageprodukte, für den sollten ETFs oder Fonds geeignet sein.

Weiterführende Informationen, Literatur & Quellen

https://www.fma.gv.at/esma-verlaengert-produktintervention-zum-schutz-von-kleinanlegern-betreffend-binaere-optionen-und-finanzielle-differenzgeschaefte/